Burms 3D Druck bietet die Produktion von individuell gestaltbare Masken an. Sie können diese Masken individuell ändern, z.B. statt Smiley ein Logo oder mit Namen versehen. Beim Material gibt es auch viele Möglichkeiten, von biokompatibel und Med Klasse 2A sterilisierbar hin zu einem einfacherem Material mit verbesserter Bruchdehnung. Natürlich auch mehrere Farben. Auf alle Fälle sind die Masken in der Waschmaschine bzw. im Geschirrspüler zu reinigen und nur der Filter vorn wird gewechselt. In einem Päckchen sind 30 Einsätze.
Für mehr Informationen, kontaktieren Sie bitte:
Burms 3D Druck Jena GmbH & Co. KG
Telefon: +49 (0) 3641 9281 387
E-Mail: info@burms.de
Internet: www.burms.de
Der autonom fahrende Desinfektionsroboter STERYBOT® von MetraLabs unterstützt im gemeinsamen Kampf gegen COVID-19.
Mit wirkungsvollem UV-C- Licht eliminiert er bis zu 99,99% der Bakterien und Viren in der Luft und auf Oberflächen innerhalb von nur 10 min. bei ca. 25 qm Raumgröße. Über eine App einfach steuerbar, kann mit STERYBOT® sehr effizient in Krankenhäusern, in öffentlichen Gebäuden, Hotels, Flughäfen und im Handel desinfiziert werden.
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen hat Thüringer Anbieter von Schutzausrüstungen zusammengestellt, damit Unternehmen und Einrichtungen dabei zu unterstützen ihre Produktions- und Arbeitsprozesse während der Pandemie aufrecht zu erhalten. https://www.leg-thueringen.de/schutzausruestung
Um diesen Innovationsprozess zu unterstützen, machen die Fraunhofer Gesellschaft, Innovent und die Thüringer Hochschulen ihr Patentportfolio zur Auslizenzierung und Geschäftsmodellentwicklung noch besser für Sie zugänglich.
Auswahl möglicher Patente:
Fraunhofer Gesellschaft (FhG) (thematisch fokussiert auf Medizintechnik, Diagnostik): Patentauswahl Patentliste_Fraunhofer.pdf
Um Lieferengpässe bei PSA und Medizinprodukten – Gesichtsmasken, Schutzanzüge, Schutzbrillen, Operationsmasken, Untersuchungshandschuhe, um nur Beispiele zu nennen – in der aktuellen Corona-Krise zu beseitigen, hat die EU-Kommission am 13. März 2020 aufgrund der akuten Probleme bei der Versorgung mit medizinischer Schutzausrüstung und Medizinprodukten eine Empfehlung verabschiedet, die am 16. März 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich wurde.
Das Land Thüringen bittet alle Akteure um Unterstützung in folgenden Bereichen:
Beschaffung von Schutzausrüstungen und Hilfsmittel für medizinische Dienstleister aus dem Ausland
Erhöhung der Thüringer Kapazitäten zur Herstellung dieser Güter.
Z.B. Lagerbestände mit Schutzausrüstung, Kenntnis von Dienstleistern, die noch lieferfähig sind, Aufbaumöglichkeit für eigene Produktionsleistungen – jedwede Information ist hilfreich.
Wenn Sie Möglichkeiten zur Unterstützung haben, bitte melden Sie sich bei uns. Wir geben Ihre Angebote weiter!
Accordeon
>> Diese Institute suchen Hersteller
von u.a. Schutzbrillen, Vollgesichtsmasken, FFP2-Atemschutzmasken, OP-Masken, Schutzkitteln, Ganzkörper-Schutzanzügen, Einweghandschuhen und Materialien zur Probenahme und Desinfektion:
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Abteilung Beschaffungen
Ansprechpartner:
Susanne Nachtigall
Tel.: 022899610-2001
E-Mail: susanne.nachtigall@bescha.bund.de
>> Ihr Unternehmen kann Maschinen oder Anlagen liefern?
Sollte Ihr Unternehmen Maschinen oder Anlagen für die Produktion der oben genannten Artikel kurzfristig liefern können oder freie Produktionskapazitäten besitzen (z.B. durch Umwidmung aktuell nicht genutzter Produktionsanlagen), nehmen Sie bitte Kontakt zu den unten genannten Stellen auf.
Folgende Angaben sind grundsätzlich für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von großem Nutzen:
Für welches Produkt / welche Produkte können Sie kurzfristig Dienstleistungen anbieten?
Welche Art wäre Ihre Dienstleistung (Maschinen, Produktion von ganzen Produkten oder Zulieferteilen)?
Wie schnell wären Sie lieferfähig?
Sind Sie mit den relevanten genannten Normen vertraut und wenden sie aktuell bereits an?
>> Infos über relevante Normen und Zulassungsverfahren
Produkte
Normen und Zulassungsverfahren
Weiterführende Informationen
Desinfektion
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit eine Allgemeinverfügung zur befristeten Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion erlassen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilt Sonderzulassungen für das Inverkehrbringen von Schutzmasken auch ohne Vorliegen der gemeinhin notwendigen CE-Zertifizierung. So können Hersteller in Deutschland eine produktbezogene Sonderzulassung erlangen, wenn die Anforderungen der Norm DIN EN 14683:2019-6 erfüllt werden. Der Nachweis hierfür ist in einem anerkannten Prüflabor zu erbringen. Anerkannt werden zudem explizit in den Ländern Australien, Japan, Kanada und USA gültig zugelassene Produkte.
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) erläutert eine vereinfachte Prüfordnung von Schutzmasken auf Grundlage einer Empfehlung der EU Kommission: Anschaffung und Einsatz von Schutzmasken auch ohne CE-Zertifizierung.
Die europäische Medizinprodukterichtlinie bzw. -verordnung (Medical Device Directive MDD bzw. Medical Device Regulation MDR) und das deutsche Medizinproduktegesetz (MPG) regeln die Gewährleistung der Produktsicherheit und die Kommunikation mit den Behörden und benannten Prüfstellen. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist der Nachweis der Konformität mit o.g. Regulierungen im Zuge einer CE-Zertifizierung. Außerdem gilt für das Betreiben von Medizinprodukten die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).Hersteller, die beabsichtigen Medizinprodukte in Verkehr zu bringen, müssen dies online beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) anzeigen und sich registrieren lassen.
Zulieferteile und –module gelten nicht als Medizinprodukte (ausgenommen Software) und müssen nicht individuell CE-zertifiziert werden, auch wenn das Endprodukt ein Medizinprodukt ist. Allerdings bestehen Vorschriften in Bezug auf das Qualitätsmanagement des Endprodukt-Herstellers, wie insbesondere ISO 13485.
>> Kontakte und Informationen für branchenfremde Unternehmen
Sollte Ihr Unternehmen Maschinen oder Anlagen für die Produktion der oben genannten Artikel kurzfristig liefern können oder freie Produktionskapazitäten besitzen (z.B. durch Umwidmung aktuell nicht genutzter Produktionsanlagen), nehmen Sie bitte Kontakt zu den unten genannten Stellen auf.
Folgende Angaben sind grundsätzlich für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von großem Nutzen:
Für welches Produkt / welche Produkte können Sie kurzfristig Dienstleistungen anbieten?
Welche Art wäre Ihre Dienstleistung (Maschinen, Produktion von ganzen Produkten oder Zulieferteilen)?
Wie schnell wären Sie lieferfähig?
Sind Sie mit den relevanten genannten Normen vertraut und wenden sie aktuell bereits an?
zur Identifizierung von Forschungsaktivitäten im Rahmen der IGF zur Erforschung von COVID-19 und Maßnahmen zur Bekämpfung von Negativfolgen im Zuge des Ausbruchs von Sars-CoV-2 bittet das Forschungsnetzwerk Mittelstand AiF e.V. im Namen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) um Hinweise auf COVID-19 relevante IGF-Anträge.
Relevante Anträge werden -unter Beachtung der für die IGF geltenden Begutachtungsregelungen- beschleunigt begutachtet und bearbeitet. Es gelten jedoch weiterhin die Regelungen für das wettbewerbliche Auswahlverfahren zur themenoffenen Förderung von Vorhaben im Rahmen des Programms zur Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung.
Bundesförderung von Produktionsanlagen, von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte: Flyer des BMWi-FöRiLi-Schutzausrüstung-ZiB
Entschädigungen nach § 65 Infektionsschutzgesetz
Es ist in der Rechtssprechung bislang umstritten, ob ein Unternehmen, das aufgrund behördlicher Anordnung schließen musste, rechtlichen Anspruch auf Entschädigung nach § 65 IfSG hat. Die IHK Südthüringen geht davon aus, dass auch Betriebsschließungen schadensersatzpflichtig sind. Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, einen formlosen Antrag nach diesem Musterformular zu stellen und diesen beim Landesverwaltungsamt einzureichen. Eine Frist zur Antragstellung gibt es nicht. Informationen: suhl.ihk.de
Das Enterprise Europe Network ist, mit Vertretungen in mehr als 60 Ländern, das weltweit größte Netzwerk von Informations- und Beratungsstellen für die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Es bietet auf lokaler Ebene praktische und kostenfreie Unterstützung bei der Organisation von Geschäfts-, Technologie- und Projektpartnerschaften in Europa und darüber hinaus.
Als gemeinnützige, unabhängige Institution unterstützt die STIFT Thüringer Akteure in Bildung, Forschung, Entwicklung, Innovation und Unternehmertum. Die Stiftung agiert in vielen Bereichen:
Das Thüringer ClusterManagement (ThCM) treibt die Zusammenarbeit von Wirtschaft- und Wissenschaftsakteuren sowie eine strategische Entwicklung der Thüringer Innovationsfelder voran. Damit leistet das ThCM einen wichtigen Beitrag für die erfolgreiche Entwicklung des Innovationsstandortes Thüringen.