Corona-Hilfen für Unternehmen bis Dezember 2020 verlängert

Ab Mitte Oktober gilt das Hilfsprogramm Corona-Überbrückungshilfe II. Damit können nun Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, bis Ende des Jahres eine Unterstützung erhalten.

Im September haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen vereinbart, wie das Programm von September bis Dezember 2020 fortgeführt werden soll: Die Förderung wird ausgeweitet und die Zugangsbedingungen werden vereinfacht.

Die IHK Suhl bietet in ihrem „Ratgeber-Newsletter“ einen Überblick über die Änderungen für die Periode September bis Dezember 2020:  https://www.suhl.ihk.de/mediathek/ratgeber-newsletter/september-2020/…

Hier können Sie einen „Vorabcheck-Überbrückungshilfe“ machen: https://www.suhl.ihk.de/coronavirus/corona-ueberbrueckungs …

 

PS: Die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 wurde bis zum 9. Oktober 2020 verlängert. Nach dem 9.10.2020 ist keine rückwirkende Beantragung mehr für Juni bis August möglich.